AGB
§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit meinen Kunden. Diese werden vom Kunden automatisch mit der Auftragserteilung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von mir anerkannt..
§ 2 Kostenvoranschlag und Angebot
Sämtliche Angebote und angegebenen Preise – in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart – sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Preise/Vergütungen für Dolmetschleistungen richten sich nach dem zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.07.2013. Kostenvoranschläge stellen grundsätzlich nur eine grobe Grössenordnung dar, die der Erfahrung nach eingeschätzt wird. Dies gilt insbesondere, wenn der zu übersetzende Text nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat, als der Kostenvoranschlag unterbreitet wurde. Kostenvoranschläge sind nicht bindend. Die tatsächlich geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt.
§ 3 Auftragserteilung
3.1 Der Kunde erteilt mir die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger schriftlicher Form, per Fax, Postversand oder telefonisch – jeweils unter Angabe der Zielsprache, des Ziellandes, des Fachgebietes des Textes sowie besonderer Terminologie- und Formatierungswünsche. Zusätzlich sind der genaue Verwendungszweck der Übersetzung sowie der gewünschte Liefertermin mitzuteilen.
3.2 Bei telefonischen oder sonstigen formlosen Aufträgen gehen eventuell sich hieraus ergebende Probleme zu Lasten des Auftraggebers.
3.3 Ein Auftrag gilt grundsätzlich nur dann als erteilt, wenn er von mir schriftlich bestätigt und diese Bestätigung vom Kunden gegengezeichnet worden ist. Zu diesem Zwecke übersende ich dem Kunden ein entsprechendes Dokument (Auftragsbestätigung), das von diesem zu unterzeichnen und an mich zurück zu senden ist. Erst nach Erhalt dieser unterzeichneten Auftragsbestätigung wird die Vereinbarung rechtskräftig.
3.4 In Ausnahmefällen kann jedoch auf eine Auftragsbestätigung verzichtet bzw. eine solche auch nachträglich, d. h. nach Beginn der Übersetzung, versandt werden. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschliesslich – in besonders eiligen Fällen, z. B. bei Übersetzungsaufträgen für Express- oder 24-h-Service oder wenn aus einem sonstigen Grund keine Auftragsbestätigung versandt wurde. Hierunter fallen z. B. – aber nicht ausschliesslich – die eindeutige Auftragserteilung des Kunden per Mail, Brief oder Fax (in diesem Fällen genügt eine formlose schriftliche Auftragsannahmebestätigung durch mich, die nicht unbedingt vom Kunden gegengezeichnet werden muss). Wurde auf eine Auftragsbestätigung verzichtet, so gilt die für diesen Auftrag erstellte Rechnung als Auftragsbestätigung.
3.5 Die stillschweigende Auftragsannahme ist ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere bei Auftragserteilung auf elektronischem Wege (Email), da bei einer abgesandten Emailnachricht nicht automatisch auch von deren einwandfreier Zustellung ausgegangen werden kann.
3.6 Für den Fall, dass es mir unmöglich war, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abgegeben wurde, den (gesamten) Text einzusehen, darf ich, nachdem der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte Honorare und Lieferfristen widerrufen und den neuen Gegebenheiten entsprechend anpassen.
3.7 Ändert der Auftraggeber nach Erhalt des Kostenvoranschlages bzw. nach Erteilung und Bestätigung des Auftrages bzw. nach Übersetzungsbeginn wesentliche Faktoren des Projektes wie z. B. Umfang und / oder Abgabetermin, so behalte ich mir vor, den Preis auf Basis dieser neuen Faktoren erneut zu kalkulieren und falls erforderlich eine entsprechend längere Lieferfrist anzusetzen.
3.8 Werden mir nach Auftragserteilung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. anhängige gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren, Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Abwicklungsverfahrens, negative Auskünfte von anerkannten Kreditauskunfteien usw.), so bin ich dazu berechtigt, Vorkasse oder sonstige Sicherheiten zu verlangen bzw. ganz vom Vertrag zurückzutreten sowie sämtliche bestehenden Forderungen – aus diesem oder bereits erfolgten, auch früheren, Übersetzungs- und sonstigen Sprachdienstleistungs-Aufträgen – sofort fällig zu stellen.
§ 4 Umfang des Übersetzungsauftrags
4.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
4.2. Falls bei Auftragserteilung keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, wird die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäss zum Zweck der Information angefertigt.
4.3 Ist keine firmenspezifische Terminologie gewünscht bzw. werden vom Auftraggeber diesbezüglich bei Auftragserteilung keine besonderen Anweisungen gegeben oder nicht unaufgefordert entsprechende Unterlagen / Dokumente beigefügt, so werden allgemein übliche (Fach)wörterbücher zugrunde gelegt und Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher bzw. allgemein üblicher und lexikographisch vertretbarer Form übersetzt.
4.4 Die im Zusammenhang mit einer Übersetzung ggf. von mir erstellten Terminologieverzeichnisse bleiben mein Eigentum.
4.5 Werden nach Übersendung der fertigen, vertraglich vereinbarten Form der Übersetzung an den Kunden weitere Arbeiten an dieser Übersetzung in Auftrag gegeben – insbesondere nachträgliche Textergänzungen, -umstellungen, -streichungen, -zusammenfassungen etc. – werden diese, sofern nicht bereits in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stets gesondert berechnet. In diesen Fällen kann wiederum auf eine gesonderte Auftragsbestätigung verzichtet werden..
§ 5 Ermittlung der Zeilen- bzw. Wortzahl
5.1 Die Ermittlung der Zeilen- bzw. Wortzahl des Ausgangstextes erfolgt mittels WORD-Funktion, sofern keine andere Ermittlungsmethode schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Wünscht der Kunde die Berechnung nach Zeilen, so werden Normzeilen à 55 Anschläge einschliesslich Leerzeichen und Interpunktion zugrunde gelegt. Bei der Berechnung nach Seiten werden Normseiten zu 25 Zeilen à 55 Zeichen zugrunde gelegt, jeweils ausgehend vom Ausgangstext.
5.3 Sonstige Sprachdienstleistungen (Korrekturlesen, Konsekutivdolmetschen etc.) werden nach Stundensatz berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Preise
Alle Angebote und Preise sind stets freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge (Teillieferung) verlangt werden. Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 7 Ausführung durch Dritte / Haftung für Dritte
.1 Ich darf mich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern ich es für zweckmässig erachte, Dritter bedienen. Dabei hafte ich nur für deren sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl ist Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um eine Person mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung handelt oder mit der ich oder mir bekannte Firmen bzw. Sprachdienstleister bereits erfolgreich zusammengearbeitet habe(n).
7.2 Ich hafte nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden.
7.3 Eine Rückgriffhaftung zum Zwecke der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.4 Die Beweislastumkehr, d. h. eine Verpflichtung meinerseits zum Beweis meiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
7.5 Der Kontakt zwischen dem Kunden und einem von mir eingesetzten Dritten bedarf meiner vorherigen Einwilligung. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und mir.
§ 8 Lieferfristen
8.1 Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Kunden angegeben, gleichwohl können sie immer nur voraussichtliche Termine sein. Demzufolge kann für die von mir benannten Lieferfristen keine Garantie übernommen werden.
8.2 Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Tage, an dem mir die gegengezeichnete Auftragsbestätigung vorliegt und sämtliche Details des Auftrages geklärt sind, insbesondere dann, wenn der Kunde zur Ausführung des Auftrags erforderliche Unterlagen (u. a. Skizzen, Zeichnungen, den zu übersetzenden Text selbst oder Teile davon, Terminologieverzeichnisse, Musterübersetzungen, etc.) beibringen muss und /oder eine Anzahlung vereinbart wurde (hier beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang des vereinbarten Anzahlungsbetrags auf meinem Konto).
8.3 Bei Nichteinhaltung eines genannten Liefertermin komme ich jedoch erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber die Ablieferung der Übersetzungsarbeit schriftlich angemahnt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Anmahnung.
8.4 Ist die Ablieferung der Übersetzungsarbeiten durch von mir nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt nicht möglich (z.B. aber nicht ausschließlich Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung, Erkrankung, Streik, Ausfall des Providers (z.B. ungewöhnlich lange Postlaufzeit für die Übermittlung einer Postsendung), so ist während dieser Zeit der Ablauf jeglicher Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder, wenn die betreffende Störung beseitigt oder beendet ist.
8.5 Ich kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn der Kunde nachträglich, also nach Auftragserteilung, wesentliche Änderungen vornimmt, wie z. B. Umfang der Übersetzung, gewünschte Formatierung etc., der zu übersetzende Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige Gründe dazu Anlass geben.
8.6 Erkenne ich, dass es zu Verzögerungen kommt, werde ich versuchen, den Kunden zu informieren. Ist ein Termin vereinbart und verstrichen, muss der Kunde mir vor einer fristlosen Kündigung eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch der durch Nachfrist gesetzte Termin in nicht unerheblichem Maße, kann der Kunde den Auftrag fristlos kündigen. Ich verliere damit den Anspruch auf das Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten.
§ 9 Lieferung
9.1 Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
9.2 Der Versand bzw. die elektronische Übertragung der angefertigten Übersetzung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schadhafte Übertragung der Texte oder für deren Verlust auf dem elektronischen Transportweg, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege, hafte ich nicht. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
9.3 Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden mir Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. anhängige gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren, Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahrens, negative Auskunft von anerkannten Kreditauskunfteien usw.), bin ich dazu berechtigt, die Auslieferung der Übersetzung bzw. die Erbringung sonstiger Sprachdienstleistungen solange zurückzustellen, bis die Aussenstände aus früheren Lieferungen beglichen bzw. Vorkassenzahlungen für laufende Aufträge meinem Konto gutgeschrieben wurden.
9.4 Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt wurde.
§ 10 Lieferverzug / Unmöglichkeit
10.1 Ich komme nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes verzögert wird, den ich nicht zu vertreten habe (beispielsweise – aber nicht ausschliesslich – Störung meines Betriebs, z. B. durch höhere Gewalt, Brand, Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen, Diebstahl, Einbruch und sonstige von mir nicht zu vertretende Hindernisse – wie z. B. Unfall oder plötzliche Erkrankung) entstanden sind – auch dann nicht, wenn sie bei von mir beauftragten Dritten eintreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen, gleichviel ob die Hindernisse bei mir oder von mir beauftragten Dritten eingetreten sind.
10.2 Sämtliche Fristen ruhen während der Störung und beginnen erst wieder, wenn die Störung beseitigt ist. Dies gilt auch dann, wenn für die Lieferung ein fester Termin vereinbart wurde und dieser Termin noch nicht verstrichen ist.
10.3 In den Fällen von 10.1 besteht auch dann Anspruch auf Vergütung, wenn der Kunde aufgrund eigener terminlicher Bindungen oder sonstiger Gründe nicht auf die Fertigstellung des Auftrages warten kann.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag
11.1 Ich behalte ich mir das Recht zur ausserordentlichen und fristlosen Kündigung eines mit einem Auftraggeber geschlossenen Vertrages vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachkommt, den normalen Geschäftsablauf behindert und sich der für einen normalen Geschäftsablauf vereinbarte Preis als nicht mehr tragbar erweist. In diesem Falle bin ich berechtigt, bereits begonnene Übersetzungen einschliesslich der Aufwendungen in voller Höhe des Auftragswertes, mindestens jedoch in Höhe der bis dahin erbrachten Leistungen, in Rechnung zu stellen.
11.2 Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder in Teilen zurück, ohne nach Gesetz oder Vertrag hierzu berechtigt zu sein, müssen in jedem Falle zumindest die hier bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefertigten Teile der Übersetzung honoriert werden. Handelt es sich um Aufträge größeren Umfangs, also z. B. um solche Aufträge, für deren Ausfertigung ein oder mehrere Übersetzer über mehrere Tage gebunden sind, so bin ich berechtigt, vom Auftraggeber Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinns (volle Auftragssumme) zu verlangen.
11.3 Ist der Kunde mit Leistungen aus dieser oder früheren Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden mir Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. anhängige gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren, Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahrens, negative Auskunft von anerkannten Kreditauskunfteien usw.), bin ich dazu berechtigt, nach Prüfung der Sachlage unverzüglich ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
11.4 Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von mir zu vertretenden Leistungsverzugs und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von mir unangemessen lange überschritten worden ist und er mir zuvor in elektronischer oder in sonstiger schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und wenn er diese Rechtsfolgen in Verbindung mit der Anmahnung angedroht hat. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle beiderseitigen Ansprüche.
11.5 Vertragsrücktritte bzw. -stornierungen müssen in allen Fällen schriftlich (per Fax) erfolgen. Mündlich oder fernmündlich erteilte Stornierungen können nicht anerkannt werden. Stornierungen per Mail können nur dann anerkannt werden, wenn es unstreitig ist, dass diese durch den Auftraggeber persönlich verfasst und abgesandt wurden.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1 Der Kunde erhält die Rechnung per Brief, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2 Die gestellten Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, fällig. Hierbei hat die Zahlung so zu erfolgen, dass sich der vereinbarte Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstermin auf meinem Konto befindet.
12.3 Bei einem Auftragswert ab 500 Euro kann ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbart werden, wiederum rein netto und unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
12.4 Ein verlängertes Zahlungsziel muss bereits in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
12.5 Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet. Pro Mahnung fallen 10,00 Euro Mahnkosten an.
12.6 Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Arbeitsaufwand den Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, bin ich berechtigt, das Honorar entsprechend der Mehrarbeit höher anzusetzen
12.7 Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.
12.8 Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden mir Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. anhängige gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Verfahren, Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahrens, negative Auskunft von anerkannten Kreditauskunfteien usw.), bin ich dazu berechtigt, weitere Übersetzungs- und sonstige Sprachdienstleistungen von Vorauskasse abhängig zu machen, sowie sämtliche gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen.
12.9 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Kunden und mir vereinbarten Zahlungsbedingungen bin ich auch berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
12.10 Sofern die Übersetzung für einen Dritten erfolgte, behalte ich mir das Recht vor, diesen Dritten auf unsere offenstehende Forderung und die daraus resultierende Unrechtmässigkeit der Verwendung der Übersetzung hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie mir in Verbindung damit entstandener Unkosten zu verlangen.
13. Eigentumsvorbehalt und Schutz des geistigen Eigentums
13.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen mein Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Auftraggeber tritt mit der Bestellung alle sich aus der Weiterveräusserung der Übersetzungen ergebenden Forderungen an mich ab.
13.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte am Geistigen Eigentum von mir angefertigter Übersetzungen und sonstiger Texte in meiner Hand.
13.3 Sofern Arbeitsergebnisse (Übersetzungen etc.) urheberrechtsfähig sind, bleibe ich Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen (Übersetzungen).
14. Haftung
14.1 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes und sonstiger, mitgelieferter auftragsrelevanter Dokumente fällt ausschliesslich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für Korrekturleistungen wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird
14.2 Ich hafte lediglich für anhaltende Schäden, welche direkte und beweisbare Folge eines nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführendes, vertragswesentlichen Pflichtversäumnisses aus dem jeweiligen Übersetzungsvertrag sind, für die ich verantwortlich gemacht werden kann. Jegliche sonstige und weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, mich schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind, auch hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung und die über den Haftungsumfang, der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.
14.4 Jegliche Haftung im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist in Höhe und Umfang beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, für den entsprechenden Auftrag.
14.5 Andere oder weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, inklusive einer Haftung für Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Haftungsausschluss
15.1 Ich hafte nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung, die unvollständige oder unrichtige Übertragung des Ausgangstextes, die unvollständige oder ungenaue Angabe des Verwendungszweckes oder durch missverständliche, unklare oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext sowie schwer lesbare oder gar unleserliche Übersetzungsvorlagen entstehen. Ich hafte ebenfalls nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen verursacht wurden.
15.2 Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er mir vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne meine Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
15.3 Ich hafte weiterhin nicht, wenn der Kunde bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulässt.
15.4 Ich hafte nicht für Schäden, die durch Störung meines Betriebs, insbesondere aber nicht ausschliesslich, durch höhere Gewalt, z.B. Brand, Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen, Diebstahl, Einbruch und sonstige von mir nicht zu vertretende Hindernisse – wie z. B. Unfall oder plötzliche Erkrankung – entstanden sind – auch dann nicht, wenn sie bei von mir beauftragten Dritten eintreten. In solchen Ausnahmefällen bin ich berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn ich aus wichtigem Grunde meinen Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstelle oder einschränke.
15.5 Ich hafte ebenfalls nicht für Schäden, sich aus der Verwendung von modernen Informations- und Telekommunikationstechnologien ergeben, d. h. Schäden, die z. B. durch Viren oder ähnliche Schädlinge entstehen. Meine EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, Datenträger usw.) wird regelmässig und sorgfältig mit einem handelsüblichen Programm auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-mail, DFÜ oder jegliche andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Es wird auch keine Haftung übernommen, sollte die Antivirensoftware bestimmte Viren oder Schädlinge nicht erkennen.
15.6 Ich bin zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden und Schäden, die als als Folge einer Verspätung / Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne entstanden sind. Ich hafte auch nicht für Schäden auf Grund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten oder Datenträgern, die mir zur Auftragsausführung zur Verfügung gestellt worden sind.
16. Reklamationen und Mängel
16.1 Die fertige Übersetzung wird von mir bzw. dem anfertigenden Übersetzer sorgfältig auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und dann an den Kunden weitergeleitet.
16.2 Der Auftraggeber hat die Übersetzung nach Zurverfügungstellung unverzüglich zu prüfen. Objektiv vorhandene und nicht nur unerhebliche Mängel müssen vom Auftraggeber mir gegenüber innerhalb der nachfolgend genannten Fristen in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Mündliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
16.3 Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen und das vereinbarte Honorar wird fällig, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel nicht binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel nicht binnen 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzeigt – wobei die Frist mit dem Tag beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll o.ä.; Zeitangabe wiederum bezogen auf die MEZ) abgeschickt wurde. Der Kunde verzichtet in diesen Fällen auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Offensichtliche Mängel sind z.B. fehlende Textpassagen, verdeckte Mängel sind z.B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation.
16.4 Offensichtliche Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler können jederzeit, auch gegenüber Dritten, korrigiert werden und berechtigen nicht zur Zahlungsverzögerungen oder Minderung des vereinbarten Honorars. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
16.5 Interpretations-, Geschmacks- oder Gestaltungsfragen sowie unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel und stellen keinen Reklamationsgrund dar, es sei denn, es wurden ausdrücklich hierüber schriftliche Vereinbarungen getroffen.
16.6 Mängel bzw. Ungenauigkeiten in der Übersetzung, die auf Unzulänglichkeiten des Ausgangstextes bzw. in sonstigen durch den Auftraggeber vorgelegten Dokumenten zurückzuführen sind (z. B. undeutliche oder mehrdeutige Formulierungen, Fehler, unklare, unvollständige oder unleserliche Textpassagen, ferner mangelhafte, unvollständige oder gar fehlende Angaben zum gewünschten Fachvokabular sowie sonstige Mängel, fehlerhafte Vorlagen oder Übersetzungsbeispiele) gelten in keinem Falle als Mangel in der Auftragsausführung und berechtigen daher nicht zu dementsprechenden Schadenersatzansprüchen, ebenso wenig zu Kürzungen des Rechnungsbetrages oder gar Einbehaltung des geschuldeten Betrages.
16.7 Ausdrücklich nicht als Übersetzungsmängel anerkannt werden stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. Auch für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
16.8 Das Übersetzungsprodukt gilt in jedem Falle als abgenommen, wenn die Übersetzung ganz oder in Teilen vom Auftraggeber verwendet wird. Dies gilt auch dann, wenn die Fristen nach Ziffer 15.3 noch nicht verstrichen sind
16.9 Das Übersetzungsprodukt gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber die fällige Rechnung vorbehaltlos beglichen hat.
16.10 Mir ist in jedem Falle zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt ausdrücklich auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Der Kunde teilt gleichzeitig mit, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Ich werde daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im übrigen innerhalb angemessener Frist, veranlassen. Werden die Mängel innerhalb dieser Frist von mir behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
16.11 Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschliesslich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Ich hafte in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (grob fahrlässiger und vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Pflichten); die Haftung ist in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.
16.12 Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen, bzw. die Zahlung zu verzögern oder zu verweigern, Wandlung und Schadenersatz sind in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
16.13 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten hat lassen, bzw. bereits Dritten weitergeliefert hat.
16.14 Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für geleistete Arbeit) und stellt daher keinen Anlass für Honorarkürzungen oder Zahlungsverzögerungen und -weigerungen dar.
17. Geheimnisschutz
17.1 Alle Informationen, Daten und Texte, die mir im Rahmen eines Auftrages zugänglich gemacht werden, werden von mir streng vertraulich und mit der üblichen Sorgfalt behandelt.
17.2 Ich verpflichte mich zum Stillschweigen über alle Informationen und Tatsachen, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit bekannt werden.
17.3 Für die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, mir und möglichen Erfüllungsgehilfen, kann ich leider einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschliessen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege – trotz Einhaltung und Anwendung gängiger und angemessener Schutzmassnahmen – auf die übermittelten Texte bzw. Daten Zugriff nehmen (Hacker, Viren, Trojaner).
18. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen mir und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem deutschen Recht. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Teile Mainz-Bingen, Deutschland. Ich behalte mir jedoch vor, das örtlich zuständige Mahngericht am Sitz des Schuldners anzurufen bzw. dort Klage zu erheben.
19. Wirksamkeit
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.